Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung, Gewässerunterhaltung
Wasserversorgung:
Wasserleitungsverband „Ost-Obereichsfeld“ Helmsdorf
Hauptstr. 3
37351 Helmsdorf
Tel. 036075 31033
Fax 036075 31034
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www.wlv-helmsdorf.de
Bereitschaftsplan
Zu den Geschäftszeiten:
Telefon: 036075 31033
Montag bis Donnerstag: von 07:00 - 16:00 Uhr
Freitag: von 07:00 - 14:45 Uhr
Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon: 0175 5631437
Montag bis Donnerstag: von 16:00 - 07:00 Uhr (nächster Morgen)
Freitag bis Montag: von 14:45 Uhr (Freitagnachmittag)
bis 07:00 Uhr (Montagmorgen)
Abwasserentsorgung:
Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung „Obereichsfeld“
Phillip-Reis-Strasse 2
37308 Heiligenstadt
Tel. 03606 655-0
Fax 03606 655-152
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www.eichsfeldwerke.de
Bereitschaftsplan
Zu den Geschäftszeiten:
Telefon: 03606 655-0
Montag bis Donnerstag: von 07:00 - 15:45 Uhr
Freitag: von 07:00 - 13:30 Uhr
Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon: 0175 9331736
Montag bis Donnerstag: von 15:45 - 07:00 Uhr (nächster Morgen)
Freitag bis Montag: von 13:30 Uhr (Freitagnachmittag)
bis 07:00 Uhr (Montagmorgen)
Abfallentsorgung:
Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis
Bonatstraße 50
99974 Mühlhausen
Zuständig für die Entsorgung von:
- Restmüll (schwarzer Müllbehälter)
- Papier (blauer Müllbehälter)
- Leichtverpackungen (gelber Müllbehälter bzw. gelber Sack)
- Sperrmüll
- Glascontainer
- Alttextilien und Schuhe
- Elektroschrott
- Grüngut
Weitere Informationen erhalten Sie auf Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebes.
Für Rückfragen oder Hinweise wenden Sie sich bitte direkt an den Abfallwirtschaftsbetrieb.
Tel. 03601 801777
Fax 03601 801778
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www.abfallwirtschaft-uhk.de
Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung
Gewässerunterhaltungsverband "Obere Unstrut/ Notter"
Am Heiligen Damm 1
99998 Mühlhausen OT Bollstedt
Der Verband hat seit 01.01.2020 die Aufgaben,
1.die Gewässer zweiter Ordnung gemäß § 39 WHG und § 30 Abs. 1 ThürWG zu unterhalten,
2.den Plan zur Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung (Gewässerunterhaltungsplan) gemäß den Vorgaben des § 31 Abs. 8 ThürWG zu erstellen,
3.die Deiche und die dazugehörenden Anlagen sowie andere Hochwasserschutzanlagen, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen, gemäß § 57 Abs. 2 ThürWG zu unterhalten,
4.den Gewässerausbau nach Maßgabe des § 35 ThürWG durchzuführen sowie
5.Maßnahmen nach § 31 Abs. 5 ThürWG durchzuführen.